Pressemitteilung

Vereinbarung über die Hinterlegung eines Gesetzes über "Sondervollmachten".

Am Samstag, den 21. März, traf sich das Kernkabinett mit den Vorsitzenden von 10 Parteien (N-VA, PS, MR, Ecolo, CD&V, Open VLD, sp.a, Groen, cdH, DéFI), um eine Einigung über den Gesetzentwurf zu erzielen, der den König gemäß Artikel 105 der Verfassung ermächtigt, Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 zu ergreifen.  Zur Erinnerung: Mit diesem Ermächtigungsgesetz erlaubt das Parlament dem König, ohne das klassische Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen, auf die Notlage im Zusammenhang mit den außergewöhnlichen Umständen des Coronavirus zu reagieren. Insgesamt wird der Umfang dieser Sonderbefugnisse auf dringende Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, der öffentlichen Ordnung, der sozialen Angelegenheiten und des Schutzes der Wirtschaft und der Bürger beschränkt.

„Wenn wir unsere Bürger schützen wollen, müssen wir sofort handeln können. Zeit ist kostbar in dieser Krise. Der Kontext ändert sich sehr schnell. Zu Beginn des Treffens habe ich einen Überblick über die Situation gegeben. Alle am Tisch vertretenen Parteien verstehen die Dringlichkeit und den Ausnahmecharakter der Situation.“ sagt Premierministerin Sophie Wilmès. „Der Einsatz von Sondervollmachten ist zwar nicht üblich, in der Geschichte Belgiens jedoch auch nicht unbekannt. Wir legen klare Richtlinien fest, um sicherzustellen, dass sie fair und mit Respekt vor den Grundlagen unserer Demokratie angewendet werden.“

Zu diesem Zweck werden Regierung und Parlament während dieses Zeitraums ihre Zusammenarbeit verstärken. So werden die getroffenen Entscheidungen beispielsweise vor ihrer Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt der Abgeordnetenkammer mitgeteilt. Es wird auch erwartet, dass die Regierung den gewählten Volksvertretern regelmäßig über die Situation berichtet. Darüber hinaus werden die Erlasse spätestens ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten per Gesetz bestätigt, um die demokratische Kontrolle durch das Parlament zu gewährleisten.

Sophie Wilmès ergänzt über das Treffen am heutigen Morgen: „Wir haben auch gemeinsam vereinbart, dass dieses Sitzungsformat jeden Samstagmorgen auf der Grundlage einer zuvor vorbereiteten Tagesordnung und eines zweiwöchentlichen Informationsaustauschs stattfinden wird.“

 „Dieser Geist der Zusammenarbeit ist nicht auf die föderale Ebene beschränkt. Wir haben die notwendigen Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass die Koordinierung zwischen der föderalen Ebene und den föderierten Gebietskörperschaften – Regionen und Gemeinschaften – im Kampf gegen das Coronavirus so effizient wie möglich ist, insbesondere durch den Nationalen Sicherheitsrat und den Konzertierungsausschuss. Wir werden die Koordinierungsbemühungen auch im Rahmen der interministeriellen Konferenzen und Ad-hoc-Treffen fortsetzen.“ unterstreicht die Premierministerin.

Sophie Wilmès fügt hinzu: „Es ist wichtig, dass diese große Union im Parlament alle zuständigen Ebenen durchdringt.“ Geeint sind wir am ehesten dazu in der Lage, das Coronavirus zu bekämpfen.“

Die Dauer der dem König übertragenen Befugnisse beträgt drei Monate. Nach der Auswertung kann dieser Zeitraum verlängert werden (drei Monate). 

Der Text wird der Kammer übermittelt und am Montag für eine Abstimmung am kommenden Donnerstag berücksichtigt. Der Staatsrat wird um eine Stellungnahme gebeten.