Pressemitteilung

Das Kernkabinett analysiert den Kompromiss der G10

Premierminister Charles Michel und Vizepremierminister Kris Peeters haben heute morgen im Kernkabinett über die innerhalb der G10 getroffen Entscheidung zum einheitlichen Status sowie die sechs Königlichen Erlasse berichtet, in denen die Übergangslösungen festgelegt sind, insbesondere im Hinblick auf die Frühpension und den Zeitkredit.

Die Arbeitgeber und Gewerkschaften sind übereingekommen, dass für die Sektoren bis zum 30. Juni 2015 noch die Möglichkeit besteht, ein Kollektives Arbeitsabkommen abzuschließen, das eine Frühpension ermöglicht (offiziell SAB bzw. System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag).

Im Übrigen haben die Sozialpartner noch die Möglichkeit Rahmenverträge für die KAA auf NAR-Ebene (Nationaler Arbeitsrat) für den Zeitraum 2015 - 2016 abzuschließen. Eines dieser Abkommen beinhaltet die Frühpension mit 58 Jahren für Sondergruppierungen, wie anstrengende Berufe, Nachtarbeit, Bausektor oder langjährige Tätigkeiten bzw. mit 55 Jahren für in Schwierigkeiten geratene oder in Umstrukturierung befindliche Unternehmen. Für die letzte Kategorie der Arbeitnehmer wird das Alter bis 2020 schrittweise auf 60 Jahre angehoben.

Dieselbe Möglichkeit des Abschlusses von Rahmenverträgen für KAA ist für Stellen am Ende der beruflichen Laufbahn geplant. Dabei handelt es sich um ein System zur Verringerung der Arbeitsstunden bis zum Ende der Laufbahn. Für bestimmte Sondergruppierungen, wie anstrengende Berufe, Nachtarbeit oder langjährige Tätigkeiten, können Beschäftigungsverhältnisse zum Ende der beruflichen Laufbahn mit 55 Jahren in Betracht gezogen werden, wenn der paritätische Ausschuss des Sektors grünes Licht gibt. Bei Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten sind oder unstrukturiert werden, sind Beschäftigungsverhältnisse zum Ende der beruflichen Laufbahn mit 55 Jahren möglich.

Das Abkommen der G10 sieht im Rahmen des einheitlichen Status für Arbeiter und Angestellte ebenfalls gewisse finanzielle Entschädigungen für die Arbeitgeber voraus. Die G10  hat sich basierend auf einem von der Regierung eingebrachten Kompromissvorschlag abgestimmt. Das Kernkabinett hat diesen Teil des Abkommens zwischen den Sozialpartnern heute zur Kenntnis genommen.

Heute Nachmittag findet eine Online-Sitzung des Ministerrats statt, um die Entscheidungen des Kernkabinetts zu genehmigen.

Das Kernkabinett hat den technischen Bericht des Zentralen Wirtschaftsrates geprüft, da es sich dabei um den Jahresbericht über die Gehälter handelt. Die föderale Regierung hat diesen technischen Bericht erhalten.

Vizepremierminister Kris Peeters und Premierminister Charles Michel werden sich in einem Schreiben an die G10 wenden und sie darin auffordern ein Abkommen über die Lohnmarge 2015-2016 zu schließen, wie im Gesetz von 1996 vorgesehen. Die Sozialpartner haben nun zwei Monate Zeit, um dieses Abkommen umzusetzen.

Schließlich trifft sich das Kernkabinett am Donnerstag, den 15. Januar, um die Agenda der sozialen Konzertierung für folgende drei Bereiche festzulegen:

  • Soziale Mittel 
  • Strategie für die Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Pensionsausschuss