Pressemitteilung

Gemeinsame Erklärung– Gäichel IX

Am 4. Juli 2016 fand in Gäichel unter dem gemeinsamen Vorsitz der Premierminister von Luxemburg und Belgien, Xavier Bettel und Charles Michel die neunte Auflage der gemeinsamen Sitzung beider Regierungen statt. Diese Zusammenkunft ist mittlerweile zur Tradition der Treffen beider Regierungen, die erstmals in Gäichel am 28. April 2004 stattfanden, geworden.

Das Treffen beider Regierungen erfolgt zu einem für die Zukunft Europas maßgeblichen Zeitpunkt. Das europäische Projekt, das Ausdruck unserer Grundwerte und Garant für Frieden und sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt unserer Völker sowie für die Rolle Europas in der Welt ist, wird momentan innerhalb der Europäischen Union selbst in Zweifel gezogen.

Die Sicherheit unserer Staatsbürger wird von einem blindwütigen Terrorismus, der unschuldige Menschen unterschiedslos dahinrafft, kompromittiert. Belgien musste vor einigen Monaten diese fürchterliche Erfahrung selbst machen.

Die Instabilität an Europas Grenzen konfrontiert uns mit Krisen, in deren Rahmen zahlreiche Flüchtlinge, die Schutz in unseren Ländern suchen, ins Exil getrieben werden, was zugleich die Solidarität der Europäer untereinander in ihren Grundfesten erschüttert.

Unter diesen schwierigen Umständen ist es wichtig, dass wir uns gemeinsam für die Verteidigung und den Ausbau der Werte einsetzen, die uns am Herzen liegen und bei denen es sich um die Grundfeste unserer demokratischen Gesellschaft handelt.

Die besonders engen und alten Beziehungen, die zwischen Belgien und Luxemburg bestehen, bilden einen wesentlichen Faktor für dieses Engagement zugunsten eines starken Europas im Interesse unserer Bürger. Die beiden Regierungen kommen darin überein, ihre Zusammenarbeit weiter auszubauen, soweit es um Themen geht, die ihre Zukunft betreffen.

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Beide Regierungen bedauern aufs Äußerste die Tatsache, dass sich das britische Volk gegen den Verbleib Großbritanniens in der Europäischen Union ausgesprochen hat. Dieser Beschluss hat Folgen für die Europäische Union und trifft ganz besonders Luxemburg und Belgien als Partner Großbritanniens.

In Folge des Beschlusses des britischen Volks gehen die beiden Regierungen davon aus, dass die Vereinbarungen mit dem Europäischen Rat vom Februar 2016 künftig hinfällig sind. Die einschlägigen Bestimmungen des Vertrags zur Europäischen Union, namentlich Artikel 50, sehen das freiwillige Ausscheiden eines Mitgliedsstaats aus der EU vor und ermöglichen einen geordneten Ausstieg. In diesem Rahmen ist es wichtig, dass Großbritannien dem Europäischen Rat seine Entscheidung möglichst umgehend mitteilt, denn erst nach dieser Benachrichtigung durch Großbritannien können die formellen und informellen Verhandlungen einsetzen.

Die beiden Regierungen, Gründungsmitglieder der Europäischen Union, sind nach wie vor zutiefst davon überzeugt, dass die Europäische Union einen einzigartigen, unverzichtbaren Rahmen bietet, innerhalb dessen sich die Werte wie Respekt vor der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte umsetzen lassen. Sie sind gleichfalls davon überzeugt, dass die Europäische Union den besten Rahmen dazu bildet, um den Wohlstand der Menschen in Europa zu steigern, um hohe Sozialstandards zu wahren und um zum Frieden und Stabilität in der Welt beizutragen. Sie bestätigen nachdrücklich ihr gemeinschaftliches Engagement für die Europäische Union.

Heute steht Europa in einer globalisierten Welt vor enormen Herausforderungen. Die beiden Regierungen sind überzeugt, dass die Europäische Union verstärkt in die Sicherheit ihrer Bürger angesichts der externen und internen Bedrohungen investieren muss, um einen stabilen und solidarischen Rahmen zu schaffen, der es gestattet, die Migrations- und Flüchtlingsströme in den Griff zu bekommen, das Wachstum und die Schaffung vollwertiger Arbeitsplätze zu stimulieren und weiter an der Vollendung der wirtschaftlichen und monetären Union zu arbeiten.

Der Bürger steht im Mittelpunkt des europäischen Projekts. Die beiden Regierungen fordern eine Union mit größerer Bürgernähe. Entsprechend ihren Traditionen und Überzeugungen werden sie darauf achten, dass die effektiven und direkten Belange der Bürger bei allen politischen Entscheidungen der Union stärker berücksichtigt werden.

Die beiden Regierungen fordern ebenfalls, dass der Rechtsstaatlichkeit innerhalb der Europäischen Union und einem regelmäßigen Berichtswesen in diesem Bereich mehr Aufmerksamkeit zuteilwerden.

Die beiden Regierungen bringen ihr volles Vertrauen in die gemeinsame europäische Zukunft zum Ausdruck. Sie werden sich vor dem informellen Gipfel in Bratislava am 26. September dieses Jahres eng miteinander abstimmen.

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Die belgische und luxemburgische Regierung traten auch bezüglich der internationalen Tagespolitik in einen Gedankenaustausch.

Kriege und Verfolgung haben eine Vertriebenenwelle verursacht, wie wir sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gekannt haben. Ihre Zahl wird vom Hochkommissar für Flüchtlinge bei den Vereinten Nationen auf über 65 Millionen Menschen geschätzt. In diesem Kontext erachten Belgien und Luxemburg, dass eine gemeinsame europäische Politik im Bereich der Migration unverzichtbar ist. Sie muss auf Solidarität gestützt sein, wobei dies insbesondere für glaubwürdige und permanente Beiträge sämtlicher Mitgliedstaaten die für Rückkehr und Ansiedlung gilt. In diesem Zusammenhang haben wir ebenfalls eine Koordinierung bei der Entsendung von Experten ins EASO, zu Europol und Frontex vereinbart.

Die Erklärung EU-Türkei vom 18. März trägt ihre Früchte. Der tägliche Zustrom über das östliche Mittelmeer ist von mehreren zigtausend Menschen 2015 auf rund 50 Personen pro Tag zurückgegangen. Belgien und Luxemburg unterstützen die konkrete und wechselseitige Umsetzung der Verpflichtungen der jeweiligen Parteien, die dazu beitragen die Situation auf einer der Hauptflüchtlingsrouten nach Europa zu stabilisieren. Ergänzend dazu hat die Kommission die Einrichtung vertiefter Partnerschaften mit bestimmten Drittländern vorgeschlagen, um den tieferen Ursachen der Flüchtlingsbewegung zu begegnen, wobei die Priorität der Politik auf einer effizienteren Rückführung der Menschen liegt.

Luxemburg und Belgien unterstützen die Einführung verstärkter Aussetzungsmechanismen zur Visabefreiung auf der Ebene der Europäischen Union.

Im Rahmen ihrer aufeinanderfolgenden Präsidentschaften des Rats der Europäischen Union erzielten Luxemburg und die Niederlande erhebliche Fortschritte im Bereich der Migrationsfragen. Insbesondere sind der mit dem europäischen Parlament ausgearbeitete Kompromiss bezüglich der Europäischen Grenzschutzagentur (Frontex) und der Start der Verhandlungen zur Stärkung der Kontrollen an den Außengrenzen des Schengenraums zu unterstreichen.

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Auf europäischer Ebene wurde die Zusammenarbeit im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus vor allem nach den Attentaten von Paris und Brüssel vertieft. Die sensiblen, operativen Informationen im Bereich des Terrorismus zirkulieren innerhalb der EU besser und die Zusammenarbeit mit dem „Counter Terrorism Center“ von Europol und mit Eurojust wurde intensiviert. Während der Präsidentschaft von Luxemburg und den Niederlanden wurden bedeutsame Maßnahmen getroffen, um die Kontrollen an den Außengrenzen zu stärken und den Informationsaustausch zu optimieren.

Auf der Tagung des Rats Justiz und Inneres vom 10. Juni 2016 haben die Minister sich auf eine Roadmap verständigt, die dazu dienen soll, den Informationsaustausch in den Bereichen der Justiz und der inneren Angelegenheiten sowie der Interoperabilität von europäischen und internationalen Datensystemen zu verbessern. Belgien und Luxemburg werden auch weiterhin derartige Initiativen zur Stärkung der europäischen Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus unterstützen und bleiben überzeugt, dass das europäische Instrumentarium einen deutlichen Mehrwert im Bereich unserer gemeinschaftlichen Bemühungen bieten kann.

Auf bilateraler Ebene besteht ein regelmäßiger Austausch im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus. Belgien und Luxemburg verpflichten sich zur Wahrung und zur Perfektionierung dieser Kooperation.

Angesichts der derzeitigen Herausforderungen, mit denen die europäische Stahlindustrie konfrontiert ist, insbesondere im Hinblick auf die weltweiten Überkapazitäten, die einen der entscheidenden strukturellen Faktoren der derzeitigen Situation der Stahlwirtschaft bilden, betonten die beiden Regierungen, dass der Abschluss der Reformen der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU eine Priorität der Handelspolitik bildet. Eine derartige Modernisierung ist erforderlich, um die Europäische Union in die Lage zu versetzen, unseren Unternehmen Wettbewerbsbedingungen zu bieten, die internationalen Standards entsprechen. Dabei handelt es sich nicht darum, eine spezifische Wirtschaftsbranche vor ausländischer Konkurrenz zu schützen, sondern vielmehr darum, möglichst viele tragfähige Arbeitsplätze zu retten und unsere Stahlindustrie wettbewerbsfähig zu halten und über eine Vorhersehbarkeit zu verfügen, die die zur Modernisierung erforderlichen Investitionen in diesem Sektor rechtfertigt. Die beiden Regierungen stimmen darüber ein, dass zudem konkrete Maßnahmen im Rahmen dieser Reform der handelspolitischen Schutzmaßnahmen insbesondere darauf abzielen sollten, die Prozedere zu beschleunigen und dabei für eine größere Transparenz, Vorhersehbarkeit, Effizienz und die Einführung von handelspolitischen Schutzinstrumenten der Gemeinschaft zu sorgen.

Es muss sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch außerhalb derselben gehandelt werden. Daher müssen die G20 und die OECD ermutigt werden, ein weltweites Programm für die Transparenz des Sektors und den Strukturwandel der überzähligen Betriebe ins Leben zu rufen.

Was die Landwirtschaft anbelangt so plädieren die beiden Regierungen im Hinblick auf einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage nach Milch für eine freiwillige und vorübergehende Stabilisierung des Angebots, die koordiniert auf die ganze EU ausgeweitet werden sollte. Es ist zudem wünschenswert, dass die europäischen Kompensationen an die Aktivierung von Artikel 222 gekoppelt werden.

Die seit September 2015 bestehenden europäischen Stützmaßnahmen haben keine merklichen positiven Auswirkungen auf die Preise der Agrarprodukte (Milch- und Schweineerzeugnisse) herbeigeführt. Die beiden Regierungen fordern die Europäische Kommission auf, weitere Maßnahmen zu verabschieden und Budgets im Hinblick auf eine Lösung dieser Situation freizugeben.

Die belgische und luxemburgische Regierung hatten einen Gedankenaustausch bezüglich des Handwerkssektors. Dabei handelt es sich um einen Sektor, dem in beiden Ländern eine große sowohl soziale als auch ökonomische Bedeutung zukommt. Die belgischen und luxemburgischen Stellen werden einen entsprechenden Gedankenaustausch mit dem Ziel führen, das Know-how innerhalb der jeweiligen Volkswirtschaften zu sichern und aufzuwerten.

Die belgische und luxemburgische Regierung haben ihre Unterstützung für die Schaffung einer unabhängigen europäischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Verstößen gegen das Haushaltsrecht der Europäischen Union erneut bestätigt. Dieses Projekt ist eine richtungsweisende Maßnahme bei der Kooperation der Strafgerichtsbarkeit innerhalb der Europäischen Union. Es wird einen spürbaren Beitrag zur Bekämpfung von Betrug zulasten der europäischen Steuerzahler leisten. Beiden Regierungen ist sehr daran gelegen, dass die Text Vorschläge bis Ende dieses Jahres ausgearbeitet sind.

Die Bekämpfung der Cyberkriminalität war ein weiteres Thema des Treffens. Die effizientere Erlangung digitaler Beweise wird die Bekämpfung des Terrorismus und andere Formen schwerer Cyberkriminalität erleichtern. Beide Regierungen setzten ihre Überlegungen darüber fort, wie sie schneller an diese Daten gelangen können, einschließlich der Daten die sich bei den Internetprovidern befinden, ohne dass vom Prinzip der Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit und der Rechtmäßigkeit im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen abgewichen wird.

Luxemburg und Belgien begrüßen die Zusammenarbeit an einem gemeinsamen Analysetool für Risiken in Luxemburg (MONARC). Die beiden Länder werden Normen, Standards gute Praktiken und Risikomanagementmethoden austauschen, insbesondere um die öffentlichen und privaten Sektoren im Hinblick auf die Konformität mit der Network Information Security Directive (NIS Directive) und die allgemeinen Datenschutzvorschriften zu unterstützen.

Die beiden Regierungen begrüßen die Ergebnisse im Bereich der Besteuerung unter der luxemburgischen und niederländischen Präsidentschaft des Rats der Europäischen Union. Es wurden größere Fortschritte im Bereich des automatischen Datenaustauschs bei Rulings und der ATA-Richtlinie (Anti Tax Avoidance Package) erzielt. Angesichts der internationalen Entwicklung des Steuerwesens (BEPS) beschlossen beide Regierungen ihren Dialog auf allen Ebenen des Steuerwesens auszubauen.

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Beide Regierungen zeigten sich über die ausgezeichnete Zusammenarbeit im Rahmen des Benelux zufrieden. Die beiden Parteien zogen Bilanz bezüglich der Prioritäten der luxemburgischen Präsidentschaft des Ministerausschusses, der Belgien seine volle Unterstützung zuteilwerden lässt. Die Minister hatten einen Meinungsaustausch über die Vorbereitung zum Benelux-Gipfel, der am 3. Oktober 2016 im Großherzogtum stattfinden wird. Die wichtigen Herausforderungen, vor denen die EU steht, unterstreichen die Bedeutung dieser Kooperationsplattform, um die Sicherheit und die Mobilität der Bürger zu steigern sowie zu ihrem Wohlbefinden beizutragen. Als Labor für Europa kommt es diesen drei Ländern des Benelux zu, die europäische Integration fortzusetzen, indem die konkreten Vorzüge einer effizienten, grenzüberschreitenden Kooperation aufgezeigt werden und in dem Initiativen entwickelt werden die als Basis für die europäische Politik dienen können.

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Was die bilateralen Beziehungen anbelangt, befassten sich die beiden Regierungen mit dem Zugang zum Medizinstudium in Belgien für luxemburgische Studenten. Beide Parteien stellten mit Befriedigung fest, dass die Freistellung von der LIKIV-Kontingentierung für Studenten, die die Sekundarstufe in Luxemburg abgeschlossen haben, beibehalten wird.

Die Minister zeigten sich zufrieden über die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen Belgien und Luxemburg im Bereich der Verteidigung sowie über die Konvergenz bei den großen sicherheits- und verteidigungspolitischen Themen. Sie zogen Bilanz über die bilaterale Kooperation und prüften die Möglichkeiten neuer Kooperationen auf operativer Ebene, bei den Kapazitäten oder bei der Vertiefung bestehender Kooperationen. Sie zogen ebenfalls Bilanz der Vorbereitungen des NATO-Gipfels in Warschau. Sie bestätigten ihren Wunsch, dass der Gipfel in einer ausgeglichenen Botschaft münden möge, bei der Entschlossenheit und Dialogbereitschaft gegenüber Russland zum Ausdruck kommen mögen, und die Bedeutung der Solidarität und Kohäsion zwischen Alliierten, was die Herausforderungen zu Fragen der Sicherheit im Osten und im Süden anbelangt.

Die beiden Regierungen zeigten sich zufrieden mit der Arbeit der belgisch-luxemburgischen Kommission für Nuklearsicherheit und Strahlenschutz. Die beiden Regierungen wiederholten ihr Engagement im Hinblick auf Transparenz und einer entsprechend engeren Zusammenarbeit. Wechselseitige Inspektionen in den Kernkraftanlagen und im medizinischen Bereich werden ausgebaut und der Informations- und Erfahrungsaustausch bezüglich der Themen der Reaktorbehälter Tihange 2 und Doel 3, die Problematik von Radon und die Notfallplanung werden fortgeführt.

Im Rahmen der Fortführung der zwischen dem Königreich Belgien und dem Großherzogtum Luxemburg bestehenden Vereinbarungen haben die beiden Regierungen ein bilaterales Abkommen für das Management und die Endlagerung radioaktiver luxemburgischer Abfälle in Belgien geschlossen. Diese radioaktiven Abfälle weisen nur eine geringe Aktivität auf und sind von der Menge her beschränkt, sie stammen größtenteils aus Konsumprodukten der Vergangenheit, beispielsweise Ionisationsrauchmelder. Diese Vereinbarung ist eine Premiere in Europa und unterstreicht den Willen der beiden Regierungen zu einer angemessenen Verarbeitung der Abfälle im Interesse der Bürger. Dieses Abkommen unterstreicht übrigens die Bedeutung von Forschung und Entwicklung in diesem Bereich. Die beiden Parteien haben sich verpflichtet, diese Vereinbarung bis zum Jahresende zu ratifizieren.

Den Fragen der Mobilität kam eine besondere Bedeutung zu. Täglich reisen 40.000 in Belgien wohnende Arbeitskräfte nach Luxemburg.

Viele von ihnen fahren bis zum ersten luxemburgischen Bahnhof, um dort den Zug Richtung Luxemburg Stadt zu nehmen und von den günstigen Preisen der luxemburgischen Eisenbahn zu profitieren. Um den modalen Anteil des Schienenverkehrs bei den grenzüberschreitenden Transporten zu stärken, haben die CSL und die SNCB/NMBS ein neues Produkt entwickelt, das das grenzüberschreitende SNCB/NMBS-Abonnement mit dem luxemburgischem mPass kombiniert. Dementsprechend bieten beide Länder seit dem 1. Oktober 2015 die Möglichkeit eines grenzüberschreitenden Abonnements, das es den Angestellten luxemburgischer Unternehmen, die einen Vertrag mit dem Verkéiersverbond haben, gestattet, von bestimmten Sonderkonditionen zu profitieren. Darüber hinaus sind die beiden Länder übereingekommen, gemeinsam die Möglichkeit eines Pilotprojekts für einen einheitlichen Tarif auf einer bestimmten grenzüberschreitenden Strecke zu prüfen.

Die SNCB/NMBS hat zudem eine Studie durchgeführt, um die Voraussetzungen für den Umbau eines ehemaligen Reparaturwerks in Stockem zu einem PKW-Parkplatz (Park&Ride) zu prüfen. Dieses Projekt ist Teil der Mobilitätsstrategie der beiden Länder sowie des von Luxemburg und der Region Wallonien zur Entlastung der Autobahn E 411 ausgearbeiteten grenzüberschreitenden Mobilitätsschemas. Die beiden Länder fordern die CFL und die SNCB/NMBS auf, ihre Analysen fortzusetzen mit dem Ziel, den P&R-Parkplatz kurzfristig in mehreren Phasen unter der Federführung eines belgischen Projektträgers in Betrieb nehmen zu können. Ein Pilotprojekt mit Vorzugstarifen und einem kostenlosen P&R für Pendler dürfte zur Fahrplanumstellung im Dezember 2017 einsetzen.

Die Minister stellen die bei der Modernisierung der Strecke Brüssel Luxemburg sowohl auf belgischer als auch auf luxemburgischer Seite seit 2007 gemachten Fortschritte fest, was auch für das rollende Material gilt, wo eine Zielgeschwindigkeit von 160 km/h angestrebt wird.

Luxemburg wünscht eine Beschleunigung der Arbeiten auf dieser Strecke, um die Fahrzeit spürbar zu verkürzen. Auf belgischer Seite werden die SNCB/NMBS und Infrabel im Rahmen des Transportplans 2017 die Betriebsbedingungen prüfen, um die Pufferzeiten auf ein Minimum zu begrenzen und zugleich einen befriedigenden Betrieb sicherzustellen.

Im Bereich der Sicherheit ist die Schaffung des ETCS-Systems zweifellos die größte Herausforderung, der sich die europäischen Länder in den kommenden Jahren stellen müssen. Offensichtlich gibt es Unterschiede bei der Schieneninfrastruktur zwischen Belgien und dem Großherzogtum Luxemburg. Belgien brachte seinen Willen zum Ausdruck, eine schnelle Lösung finden zu wollen und die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auszubauen um die Kontinuität der Eisenbahnverbindung zwischen Belgien und dem Großherzogtum Luxemburg zu gewährleisten.

Im Rahmen der Luftfahrt nehmen die beiden Regierungen die Machbarkeitsstudie mit einer Kosten-Nutzen-Analyse eventueller Synergien zwischen Belgocontrol und der Luxemburger Luftfahrtbehörde zur Kenntnis. Beide Parteien bestätigen die Fortführung der derzeitigen Zusammenarbeit zwischen Belgocontrol und ANA Lux.

Im Rahmen der Besprechungen über die Mobilität der Arbeitnehmer haben beide Regierungen daran erinnert, dass sie am Prinzip des freien Verkehrs von Arbeitnehmern, der freien Erbringung von Dienstleistungen und vor allem an einer loyalen Konkurrenz festhalten wollen. Sie vereinbarten, gemeinsam Missbrauch, Betrug und Sozialdumping, insbesondere bei der Entsendung von Arbeitnehmern sowie Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen.

Das Ergebnis des britischen Referendums zeigt, dass die Mobilität ein heikles Thema bleibt. Um den Graben zwischen den Mitgliedstaaten zu schmälern und das Vertrauen der Bürger in die EU zu stärken, kommen beide Länder überein, ein angemessenes gemeinsames Verständnis einer gerechten Mobilität zu fördern. Die Grundsätze eines solchen gemeinsamen Verständnisses fußen auf der Schaffung qualitativ vollwertiger Arbeitsplätze, der Verweigerung von unlauterem Wettbewerb sowohl zwischen Arbeitnehmern als auch zwischen Unternehmen, dies alles auf Basis eines starken sozialen Dialogs und ohne jegliche Form von Diskriminierung. Ebenso wenig werden Betrug und Missbrauch toleriert werden.

Die Regierungen sind übereingekommen, ihre Besprechungen fortzuführen und ihre Positionen sowie die diesbezüglichen Aktionen zu koordinieren.

Abschließend stimmen Belgien und Luxemburg darin überein, dass in den Bereichen der Medikamente und des Gesundheitswesens eine größere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu einer besseren Überwachung des Markts für diese Produkte im Interesse aller Beteiligten läge. Diese Zusammenarbeit könnte im Rahmen des Austauschs von Erfahrungen, Ressourcen oder Informationen stattfinden, um die Marktüberwachung während des gesamten Produktzyklus zu verbessern. Gleiches gilt für die Überwachung der Produktionsanlagen, des Vertriebs, der Marktzulassung von Medikamenten sowie für das Management von Zwischenfällen (Wachsamkeit). Belgien und Luxemburg, die bereits bei mehreren dieser Aspekte zusammenarbeiten, vereinbaren einen Ausbau dieser Kooperation, um diesen Ansatz zu stärken. Außerdem wird bei den Orphan-Arzneimitteln im Geiste der bereits bestehenden Zusammenarbeit eine Überlegung zu den vorstellbaren Synergien bei der Anwerbung von Patienten für klinische Tests und der Analyse der Anträge auf Rückzahlung und Kauf von Implantaten gestartet.