Lockerungen: Beginn von Phase 2 am 18. Mai
An diesem Mittwoch, dem 13. Mai, traf sich der um die Ministerpräsidenten erweiterte Nationale Sicherheitsrat und beschloss auf der Grundlage des GEES-Expertenberichts, ab dem 18. Mai die Phase 2 unseres Exit-Plans einzuleiten.
In dieser Phase geht es vor allem um die allmähliche Wiederaufnahme des Unterrichts für bestimmte Schüler in der Primar- und Sekundarstufe unter strengen organisatorischen Auflagen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kindergärten in dieser Phase geschlossen bleiben und dass der Hochschulsektor das Ende des akademischen Jahres bereits mit den Behörden der Gemeinschaften organisiert hat.
Der zweite Teil dieser Phase betrifft die Kultur. Der NSR hat beschlossen, dass ab 18. Mai Museen und Einrichtungen von kulturellem Interesse – d. h. historische Gebäude und Denkmäler, Burgen und Schlösser – ihre Türen wieder öffnen können, jedoch nur unter der Bedingung, dass sie ein Online- oder Telefon-Ticketing-System einführen und die notwendigen Vorkehrungen treffen, um zu vermeiden, dass es innerhalb ihrer Einrichtungen zu voll wird. Die Bibliotheken bleiben unter den gleichen Bedingungen wie bisher geöffnet.
Was das Wirtschaftsleben betrifft, so wurde beschlossen, dass in dieser Phase 2 die Kontaktberufe unter bestimmten Auflagen ihre Tätigkeit wieder aufnehmen können. Dazu zählen die Terminvereinbarung, das Tragen einer Maske oder einer Abdeckung von Nase und Mund für Kunden sowie für das Personal und die Einhaltung des Sicherheitsabstands zwischen den Kunden. Darüber hinaus können Wochenmärkte mit maximal 50 Ständen mit der Zustimmung der lokalen Behörden wieder stattfinden, hierzu muss ein Verkehrsflussplan erstellt werden und der Sicherheitsabstand muss gewahrt bleiben. Das Tragen einer Maske oder eines Mund- und Nasenschutzes ist für Händler und ihre Mitarbeiter vorgeschrieben und für Kunden dringend empfohlen.
Schließlich wurde eine Reihe weiterer Entscheidungen in Bezug auf Sport und Freizeitaktivitäten getroffen. Naturattraktionen wie Tierparks dürfen ebenfalls wieder öffnen, sofern sie ein Online- oder Telefon-Ticketing-System zur Beschränkung der Besucherzahlen einführen, einen Verkehrsflussplan erstellen und Cafeterien und Restaurants geschlossen halten, dies gilt ebenso für Attraktionen und Spielplätze. Das reguläre Sporttraining und Trainingseinheiten im Freien und im Verein können wieder aufgenommen werden, soweit dies unter Einhaltung des Sicherheitsabstands und in Anwesenheit eines Trainers erfolgt. Die Gruppen dürfen maximal 20 Personen zählen, wobei die Sportvereine nur unter der Voraussetzung ihren Betrieb wieder aufnehmen können, dass alle Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Personen getroffen werden. Bei Hochzeiten und Beerdigungen ist es ab dem 18. Mai unter bestimmten Voraussetzungen, u. a. unter Einhaltung des Sicherheitsabstands, möglich, dass an der Zeremonie bis zu 30 Personen teilnehmen. Es ist jedoch nicht gestattet, nach der Zeremonie einen Empfang zu geben.
Die nächste Lockerungsphase wird nicht vor dem 8. Juni stattfinden. Angesichts der Vielzahl der Aktivitäten, die wieder aufgenommen werden und die sich auf die zwischenmenschlichen Kontakte auswirken, werden auf Phase 3 weitere Phasen folgen, um einen Zeitrahmen für die Wiederaufnahme unserer Gewohnheiten zu bieten und dabei sukzessive und sicher vorzugehen.
Der genaue Plan für die schrittweisen Lockerungen in den Bereichen Kultur und Sport wird bekannt gegeben, sobald diese mit dem GEES abgestimmt sind. Das Gleiche gilt für die schrittweise Wiederaufnahme der touristischen Aktivitäten und die Wiedereröffnung von Restaurants, Terrassen und Cafés, für die wir konkretere Vorgaben machen werden.
Wir werden auch prüfen müssen, in welchem Stadium und unter welchen Bedingungen wir die sozialen Kontakte ausbauen, Sommerpraktika und Jugendcamps ermöglichen, die Gottesdienste wieder aufnehmen lassen und Veranstaltungen unterschiedlicher Größe durchführen können.
Wir können Ihnen bereits jetzt mitteilen, dass alle kulturellen, sportlichen, touristischen und Freizeitveranstaltungen bis zum 30. Juni verboten sind.