Weniger Sozialabgaben für kleine Unternehmen
Der Ministerrat hat einen Entwurf für einen Königlichen Erlass genehmigt, dank dem die Arbeitgeberbeiträge bei Ersteinstellungen von kleinen Unternehmen gesenkt werden. Der Vorschlag basiert auf einer Initiative der Ministerin für soziale Angelegenheiten, Maggie De Block, des Ministers für Arbeit, Kris Peeters und des Ministers der KMU, Willy Borsus.
Diese zusätzliche Verringerung der Sozialabgaben ist im Regierungsabkommen verankert und beläuft sich auf 50 € pro Quartal für die Einstellung der ersten drei Angestellten.
Kleinere Unternehmen können drei Jahre lang von dieser Reduzierung profitieren.
Der Minister der KMU, Willy Borsus, erklärt: „Ich bin überzeugt, dass durch diese Maßnahme zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen werden. Wir wissen dies aus Erfahrung. Das erste Mal, als die Sozialabgaben für Ersteinstellungen gesenkt wurden, konnten wir 3.177 neue Arbeitsplätze innerhalb eines Jahres schaffen. Diese Maßnahme brachte dem Staat 32 Mio. € ein. Die Ausweitung dieser Maßnahme ist folglich nicht nur sehr positiv für unsere KMU, sondern auch für die Beschäftigung in diesem Land. “
Maggie De Block, Ministerin für soziale Angelegenheiten, erklärt zu diesem Thema: „Ziel der Senkung der Sozialabgaben ist es, die Einstellung neuer Mitarbeiter für die KMU zu vereinfachen. Auf diese Weise schaffen wir Arbeitsplätze und verschaffen kleinen Unternehmen eine Atempause. “
Vizepremierminister Kris Peeters seinerseits unterstreicht, dass diese Maßnahme ein erster Schritt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen ist: „Diese Maßnahme schafft Wachstum. Wachstum generiert zusätzliche Arbeitsplätze, die wiederum zu nachhaltigem sozialen Schutz führen. Wir erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit, indem wir die Lohnkosten der Unternehmen senken. Aber es gibt auch mehrere bescheidenere Maßnahmen, die zu mehr Wettbewerbsfähigkeit führen und die häufig einhergehen mit der aktiven Politik. Ein Beispiel dafür ist die Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge für die ersten drei Ersteinstellungen. “
Die Maßnahme tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft und gilt sowohl für Arbeitgeber, die bereits vor diesem Datum von einer Zielgruppenermäßigung profitierten als auch für Arbeitgeber, die Ersteinstellungen nach diesem Datum vornehmen.
Der Entwurf wurde dem Staatsrat zur Stellungsnahme übermittelt.