Treffen des Kernkabinetts mit der Zehnergruppe am
- Der autonome Sozialdialog in der Zehnergruppe
Im Rahmen des autonomen Sozialdialogs wird die Zehnergruppe Verhandlungen aufnehmen, die sich auf die folgenden Themen im vorgesehenen Zeitrahmen beziehen.
- Lohnentwicklung
- Anhand des Berichts des belgischen Zentralen Wirtschaftsrats (Centrale Raad voor het Bedrijfsleven - Conseil Central de l'Economie) und in Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes von 1996 bestimmen die Sozialpartner auf autonome Art und Weise die Lohnspanne, und dies unter Beachtung des Ziels, den Nachteil durch die hohen Lohnzuwächse kurzfristig zu beseitigen.
- Die Sozialpartner werden diese Lohnspanne für 2015-2016 bis zum 31.01.2015 festlegen.
- Schließen von Rahmentarifverträgen
- In Ausführung der Königlichen Erlasse vom 30.12.2014 und der am 18.12.2014 in der Zehnergruppe erreichten Einigung können die Sozialpartner die vorgesehenen Rahmentarifverträge für den Zeitraum 2015-2016 für folgende Punkte abschließen:
- Arbeitslosigkeit mit Unternehmenszuschlag (Vorruhestand)
- Zeitkredit mit Gewährung einer höheren Leistung (die sog. Landebahnen)
- Alter für Unternehmen in Schwierigkeiten und Umstrukturierung
- Diese Rahmentarifverträge müssen so schnell wie möglich abgeschlossen werden, um den Rechtsrahmen für die Anwendung der Tarifverträge über die Landebahnen und Unternehmen in Schwierigkeiten und Umstrukturierung zu schaffen sowie den Beitritt von Sektoren zum Rahmenvertrag über den Vorruhestand zu ermöglichen.
- Timing: 31.01.2015.
- Verlängerung der bestehenden zweijährlichen Tarifverträge
- Die Sozialpartner beschließen die Verlängerung der bestehenden Vereinbarungen in Bezug auf Maßnahmen, die normalerweise alle zwei Jahre verlängert werden.
- Timing: 31.01.2015.
- Wohlstandsumschlag (enveloppe bien-être) („Spartopf“ zur Gewährleistung des Wohlstands der Familien mit den niedrigsten Leistungen)
- Der Umfang des Wohlstandsumschlags wird auf 319,5 Millionen Euro 2015 und 627,2 Millionen Euro 2016 festgelegt.
- Die Sozialpartner schlagen vor, wie die betreffenden Mittel auszugeben sind. Dies ist der erste Schritt bei der Ausführung der Maßnahme aus dem Regierungsabkommen, die die Mindestleistungen der sozialen Sicherheit und der Sozialhilfe auf das Niveau der europäischen Armutsschwelle anhebt. Die Leistungen für Personen mit dem höchsten Armutsrisiko erhalten dabei Priorität.
- Es wird darauf geachtet, die Arbeitslosigkeits- und Inaktivitätsfallen zu vermeiden.
- Timing: Festlegung der Ausgaben des Wohlfahrtsumschlags bis zum 31.01.2015
- Verstärkung der Arbeitsplatzbeschaffung, der Kaufkraft der Arbeitnehmer und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
Die Regierung wird die Maßnahmen aus dem Regierungsabkommen ergreifen, um die Arbeitsplatzbeschaffung, die Kaufkraft der Arbeitnehmer und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern.
- Diese Maßnahmen werden unter anderem dazu führen, dass die Steuern und Abgaben auf Arbeit zunehmend auf andere Einnahmequellen umgelagert werden. Sie werden in den Rahmen der globalen Steuerreform auf der Basis der verschiedenen Prinzipien im Regierungsabkommen eingepasst.
- Diese Maßnahmen müssen auf eine Weise ausgearbeitet werden, die dafür sorgt, dass die ersten Folgen im Zeitraum 2015-2016 sichtbar werden.
- Die Regierung wird die Sozialpartner über diese Reform informieren.
- Die Regierung wird die Ausgleichsmittel verlängern und im Hinblick auf Transparenz und Responsibilisierung evaluieren. Die Finanzierungsquellen werden evaluiert.
- Nationaler Rentenausschuss
- Dem Ministerrat wird Anfang Februar eine Gesetzesvorlage zur Einrichtung des nationalen Rentenausschusses im April vorgelegt.
- Zwei Akten werden vorrangig vor Ende 2015 vorgelegt: die Definition der schweren Berufe und die Einführung einer Teilzeitrente. Der Ausschuss wird sich außerdem mit folgenden Themen befassen: Rentenberechnung auf Punkte-Basis, Harmonisierung des „Diplom-Bonus“ (diplomabonificatie / bonification pour diplôme) für die Rentenberechnung, Harmonisierung der Familiendimension und gemischte Renten für vertraglich angestellte Personen.
- Der Sozialdialog im Ausschuss A, im Verwaltungsausschuss LPA und dem Allgemeinen Verwaltungsausschuss der Selbstständigen läuft für die anderen im Regierungsabkommen vorgesehenen Reformen weiter.
- Die Zusammensetzung des Ausschusses wird den Sozialpartnern vorgeschlagen.
- Soziale Stabilität und sozialer Friede
Die Erreichung der Ziele dieser ehrgeizigen Agenda setzt sozialen Frieden und soziale Stabilität bei den Verhandlungen voraus.
- Neue Terminvereinbarung Regierung – Zehnergruppe
Eine neue Sitzung der Zehnergruppe mit der Regierung wird für Ende Januar anberaumt, sofern keine der Parteien einen früheren Termin beantragt.