Situation in den Brüsseler und wallonischen Gefängnissen
Auf Vorschlag der Fachminister für Inneres und Justiz beschloss das Kernkabinett den Einsatz von Armeekräften zur Erbringung zusätzlicher humanitärer Hilfeleistungen in den Brüsseler und wallonischen Gefängnissen. Diese Möglichkeit zur Anforderung von Armeekräften bietet sich dem Generalkommissar der Polizei kraft Artikel 111 des Gesetzes zur Organisation eines integrierten Polizeidienstes.
Dieser Beschluss ist erforderlich, da die Direktionen, das arbeitswillige Gefängnispersonal, die Polizei, der Zivilschutz und das Rote Kreuz bereits seit zwölf Tagen aufgrund der durch den Generalstreik in den Brüsseler und wallonischen Justizvollzugsanstalten verursachten, extrem erschwerten Bedingungen ununterbrochen im Einsatz sind. Diese Unterstützung soll vor allem die Situation der Häftlinge in den betroffenen Gefängnissen hinsichtlich ihrer Grundrechte zu verbessern.
In Abstimmung mit den zuständigen Fachministern für Inneres und Verteidigung wird der Justizminister auf eine optimale Verteilung der Armeeteams auf die verschiedenen Gefängnisse hinwirken. In einem ersten Schritt soll es sich um sechs Gruppen von je 30 Personen handeln.