Pressemitteilung

Attentat von Paris vom 7. Januar: Regierungserklärung

An diesem Mittwoch morgen gegen 11.30 Uhr in Paris drangen drei schwer bewaffnete Männer in den Sitz der Wochenzeitschrift CHARLIE HEBDO ein und eröffneten das Feuer. Bei diesem Anschlag wurden zwölf Menschen getötet, darunter zwei Polizisten. Man spricht von mehreren Verletzten. Mehrere Personen schweben in Lebensgefahr.

Angesichts dieser barbarischen Tat, bei der Frauen und Männer auf niederträchtige Weise getötet wurden, hat der Premierminister dem Präsidenten der Französischen Republik François Hollande im Namen der belgischen Regierung sein aufrichtiges Beileid für die Familien der Opfer und das französische Volk ausgesprochen.

Belgien sichert den zuständigen französischen Behörden die Unterstützung der belgischen Dienste bei der Verfolgung und Verhaftung der Täter zu.

Meinungsfreiheit und Pressefreiheit müssen in unserem demokratischen Rechtsstaat gewährleistet sein. Diesen brutalen Anschlag gegen die verfassungsrechtlichen Freiheiten können wir nicht hinnehmen. Die belgische Regierung verurteilt diese Gräueltat zutiefst.

Nach dem Anschlag hat der Premierminister direkt für heute Nachmittag das KOLLEGIUM FÜR NACHRICHTEN- UND SICHERHEITSDIENSTE zusammengerufen. Das Kollegium setzt sich aus Vertretern der Regierung und sämtlichen im Bereich Nachrichten und Sicherheit zuständigen Diensten zusammen und wird geleitet von seinem Sicherheitsberater.

Das Kollegium hat den Auftrag, angesichts dieses Attentats, die Sicherheitsstufe in unserem Land zu analysieren.

Es wurden verstärkte Überwachungsmaßnahmen für eine Reihe von Institutionen und besonderen Interessen angeordnet.

Die Terrorwarnstufe in Belgien wird aufrecht erhalten. Allerdings muss diese Analyse ständig aktualisiert werden, um der belgischen Regierung die Möglichkeit zu geben, alle erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit der Mitbürger zu ergreifen.

Derzeit stuft das KOORDINATIONSORGAN FÜR DIE BEDROHUNGSANALYSE die Bedrohung auf Stufe 2 auf einer Skala von 4 Stufen bzw. 3 für bestimmte Sonderinteressen ein.  Wachsamkeit ist weiterhin geboten.